ABC
Wenn Sie neu in unseren Schulbezirk ziehen und ihr Kind bei uns anmelden möchten, kontaktieren Sie uns bitte im Vorfeld telefonisch und vereinbaren einen Termin.
Zur Anmeldung benötigen wir das Familienstammbuch oder die Geburtsurkunde sowie eine Meldebescheinigung. Darüber hinaus wäre es gut, wenn Sie das letzte Zeugnis vorlegen.
Wenn Ihr Kind demnächst schulpflichtig wird (alle Kinder, die vor dem 1. September des folgenden Jahres ihren sechsten Geburtstag haben) und Sie in unserem Einzugsgebiet wohnen, werden Sie in den Sommerferien von uns angeschrieben, dass Sie Ende September den vorgegebenen Anmeldetermin wahrnehmen. Bitte kommen Sie an diesem Tag mit Ihrem Kind in die Schule, so dass ein erstes Kennenlernen möglich ist.
Sollte Ihr Kind besondere Schwierigkeiten oder Beeinträchtigungen haben, weisen Sie uns bitte im Vorfeld darauf hin, damit wir gemeinsam rechtzeitig nach Lösungen suchen können.
Kinder, die erst nach dem 1. September geboren sind und aus besonderen Gründen trotzdem eingeschult werden sollten, können im Februar bei der Schulleitung vorgestellt werden. Der genaue Termin wird in den Gonsenheimer Kindergärten frühzeitig bekannt gegeben.
Unsere Schule besitzt eine Lizenz für das Internet-Leseförderungsprogramm „Antolin“.
Antolin ist ein Online-Portal zur Leseförderung ab Klasse 1. Es bietet Quizfragen zu Kinder- und Jugendbüchern, die unsere Schülerinnen und Schüler online beantworten. Ziel ist die Steigerung der Lesemotivation und Leseleistung sowie die Förderung des Leseverständnisses. Nach einer Einführung im Unterricht ist eine Nutzung des Programms auch vom heimischen PC möglich.
Für die Schülerinnen und Schüler der 3. und 4. Klassen werden, halbjährlich neu, Arbeitsgemeinschaften angeboten. Auch für die 2. Klassen werden AGs angeboten. In der Klassenstufe 2 ist die AG-Wahl freiwillig.
Während der Hofpausen sind mehrere Lehrkräfte auf dem Schulhof, um die Kinder zu beaufsichtigen. Morgens beginnt die Aufsicht um 7.40 Uhr. Um 7.50 Uhr gehen die Schülerinnen und Schüler in ihre Klassen.
Wenn für Vertretungsunterricht keine Lehrkraft zur Verfügung steht, gehen die Schülerinnen und Schüler in die für sie bestimmte "Aufteilklasse". Entweder nehmen sie dort am Unterricht teil, oder sie erhalten zu bearbeitende schriftliche Aufgaben.
Die Betreuende Grundschule der Maler-Becker-Schule kann täglich von 7.00-7.50 Uhr und von 12.00-16.00 Uhr dort angemeldete Schulkinder betreuen.
Weitere Informationen erhalten Sie über unseren Förderverein.
Eine Beurlaubung von einzelnen Unterrichtsstunden sowie bis zu drei Unterrichtstagen können bei der zuständigen Klassenleitung beantragt werden, in anderen Fällen wenden Sie sich bitte direkt an die Schulleitung.
Beurlaubungen unmittelbar vor oder nach den Ferien werden nicht gestattet. Aus besonders dringenden Gründen können Sie jedoch gegen Vorlage einer schriftlichen Begründung und der Vorlage von Nachweisen einen Antrag bei der Schulleitung stellen.
(vgl. GSO §23)
Es kommt häufig vor, dass Eltern ihre Kinder mit dem eigenen PKW zur Schule bringen. Hier noch einmal der dringliche Appell an alle Eltern, die ihre Kinder mit dem Pkw zur Schule bringen und/oder abholen:
1. Bitte halten Sie nicht – auch nicht nur kurz – auf dem Fußgängerüberweg vor unserem Schultor (Breite Straße)
2. Achten Sie bitte beim Aussteigen Ihrer Kinder in der Schulstraße darauf, dass anderen Kindern der Schulweg nicht versperrt wird!
3. Denken Sie an Ihre eigenen Kinder und lassen Sie den Kindern den Vorrang. Erwachsene überblicken die Verkehrssituation besser als ein 6 – 10-jähriges Kind!
Unsere Schule verfügt über eine moderne Hard- und Softwareausstattung. In jedem Klassenraum steht eine digitale Tafel, die mit dem Schulnetzwerk verbunden ist. Außerdem verfügen wir über zahlreiche i-Pads und Laptops, die im Unterricht genutzt werde. Alle Geräte haben einen Internetzugang. Darüber hinaus gibt es in der Schule einen Computerraum mit 12 Schülerarbeitsplätzen und einem leistungsfähigen Server.
Auf Initiative des Schulelternbeirates findet ein- bis zweimal im Schuljahr ein Deckenflohmarkt auf dem Schulgelände statt.
Alle Kinder haben dort die Möglichkeit, nicht mehr benötigte Spielsachen und andere Dinge des täglichen Kinder-Lebens zu verkaufen
Für zukünftige Erstklässler und Erstklässlerinnen findet vor den Sommerferien der ‚Schnuppertag‘ statt. Hier lernen die Kinder die Schule näher kennen und erleben ihren ersten kurzen Schultag mit Unterricht, Frühstückspause und großer Spielpause.
Elterninformationen werden den Schülerinnen und Schülern über die schuleigene App "Sdui" mitgeteilt. Bitte prüfen Sie daher regelmäßig, ob über die App neue Informationen hinterlegt wurden.
Sie haben an diesem Tag Gelegenheit, mit den Lehrern über die schulischen Belange Ihres Kindes zu sprechen. Den genauen Termin erfahren Sie über die Klassenleitung.
Schulkinder sollten erst nach erfolgreichem Absolvieren der Radfahrprüfung im vierten Schuljahr mit dem Rad in die Schule fahren. Fahrradständer befinden sich am Eingang zur Betreuenden Grundschule. Rollerständer bei den Tischtennisplatten.
Bitte achten Sie darauf, dass die Fahrräder und Roller ordnungsgemäß abgeschlossen sind. Die Schule übernimmt keine Haftung bei Diebstahl oder Beschädigung.
Das Gleiche gilt für Roller.
(s. auch Roller)
Jedes Jahr am Fastnachtsfreitag feiert die MBS Fastnacht. An diesem Tag bleibt die Schultasche zu Hause und die Kinder und das Kollegium kommen verkleidet in die Schule.
Der „Verein der Freunde und Förderer der Maler-Becker-Schule Mainz-Gonsenheim e.V.“ wurde am 21. Juni 1993 von Eltern und Lehrkräften der Maler-Becker-Schule gegründet.
Ziel seiner Arbeit ist es, die Schule finanziell und ideell bei der Erfüllung ihres Bildungs- und Erziehungsauftrages zu unterstützen. Außerdem unterhält der Verein die „Betreuende Grundschule“ und organisiert die „Qualifiziere Hausaufgabenbetreuung für Kinder mit Migrationshintergrund“.
Der Förderverein ist als gemeinnützig anerkannt. Spenden und die regelmäßigen Beiträge der Mitglieder sind steuerlich abzugsfähig.
Nach der ersten Unterrichtsstunde frühstücken die Kinder gemeinsam in der Klasse. Bitte geben Sie Ihrem Kind ein gesundes Frühstück mit.
Kleidungsstücke, Turnbeutel und andere Dinge, die in der Schule liegengeblieben sind, werden beim Hausmeister gesammelt und können dort freitags vormittags abgeholt werden.
Die Gottesdienste bilden Höhepunkte im Schuljahr und im Leben unserer Schülerinnen und Schüler.
Das Schuljahr beginnt mit dem Schulanfänger-Gottesdienst, der jedes Jahr am ersten Dienstag im neuen Schuljahr um 9 Uhr gemeinsam mit Kindern und Eltern gefeiert wird.
Zum Ende des vierten Schuljahres verabschieden wir unsere scheidenden Viertklässler mit einem Interreligiösen Segensfest.
Im Laufe des Schuljahres feiern wir weitere ökumenische Gottesdienste an Weihnachten und in der Osterzeit.
Zu den Gottesdiensten sind grundsätzlich alle Kinder eingeladen – es sind ja Schulveranstaltungen. Jedoch soll niemand gezwungen werden, weshalb während der Gottesdienstzeiten Kinder auf Wunsch auch in der Schule betreut werden können.
Die Gottesdienste werden von einem Team aus Lehrerinnen und Lehrern, Pfarrern und Gemeindereferenten vorbereitet und mit den Kindern gemeinsam gestaltet. Viele Kinder lernen eine Kirche erst durch die Schulgottesdienste kennen und betreten bei den ökumenischen Gottesdiensten zum ersten Mal in ihrem Leben ein Gotteshaus. So entdecken sie Kirche als einen Ort der Gemeinschaft, des Singens und Betens, des Feierns und der Stille.
Die Benutzung von Handys oder Smartwatches in der Schule ist grundsätzlich verboten. Mitgebrachte Handys oder Smartwatches sollen im Ranzen verbleiben und während des gesamten Schultages ausgeschaltet sein. Die Schule haftet nicht im Falle der Beschädigung oder des Verlustes!
Schülerinnen und Schüler, deren Herkunftssprache nicht Deutsch ist, haben die Möglichkeit, in ihrer Herkunftssprache unterrichtet zu werden.
Der Herkunftssprachenunterricht (HSU) finden an verschiedenen Schulen in Mainz statt.
Die erlangten Kompetenzen und eine Benotung werden im Zeugnis dokumentiert.
Sie dienen der Vertiefung und der Übung von Unterrichtsinhalten oder aber auch der Unterrichtsvorbereitung. In den Klassenstufen 1 und 2 soll für das Anfertigen der Hausaufgaben in der Regel nicht mehr als eine halbe Stunde, in den Klassenstufen 3 und 4 nicht mehr als eine Stunde benötigt werden.
(vgl. GSO §37)
Hausordnung
Unsere Schule bildet eine Gemeinschaft, in der Schülerinnen und Schüler, Eltern und Lehrkräfte zusammenarbeiten, um die gestellten Erziehungs- und Bildungsaufgaben zu erfüllen. Diese Hausordnung regelt die äußeren Formen des Zusammenlebens. Sie soll die verschiedenen Interessen aufeinander abzustimmen und helfen, Spannungen und Konflikte zu vermeiden. Sie gilt deshalb gleichermaßen verbindlich für Schüler/innen, Eltern und Lehrer/innen. 1. Aufsicht in der Schule Sobald die Schüler/innen das Schulgelände betreten haben, jedoch frühestens ab 7.40 Uhr, stehen sie unter schulischer Aufsicht. Deshalb sollen sie nicht früher als 10 Minuten vor der Eingleitzeit im Schulhof sein. Die Aufsichtspflicht der Schule endet, wenn die Schüler/innen unmittelbar nach Schulschluss das Schulgelände verlassen haben. In der Zwischenzeit richten sich die Kinder nach den Anordnungen der Lehrkräfte. Sie dürfen das Gelände nicht ohne ausdrückliche Erlaubnis verlassen. Die Eltern tragen die Verantwortung, wenn sich ihre Kinder außerhalb der für sie festgesetzten Unterrichtszeiten (d.h. mehr als 10 Minuten vor Unterrichtsbeginn oder nach Unterrichtsschluss) noch auf dem Schulgelände aufhalten. Auf dem Schulgelände gelten auch außerhalb der regulären Unterrichtszeiten die Anweisungen des Hausmeisters. Alle Schülerinnen und Schüler sind angewiesen, auf dem Schulgelände und bei schulischen Veranstaltungen außerhalb des Schulgebietes den Anweisungen aller Lehrerinnen und Lehrer genau zu folgen. 2. Vor, während und nach dem Unterricht Wenn der Unterricht beginnt und nach den Pausen gehen die Schülerinnen und Schüler ruhig in ihre jeweiligen Klassensäle. Auch bei Saalwechsel oder beim Gang in die Pausen verhalten sich die Kinder ruhig. Die Lehr- kräfte verlassen den Klassenraum als letzte und achten darauf, dass sich alle Kinder in den Schulhof begeben. Die Klassenräume sind abzuschließen. Im gesamten Schulgebäude haben sich alle Personen möglichst still zu verhalten. Im Interesse der Sicherheit aller und der gegenseitigen Rücksichtnahme darf in den Fluren und Treppenhäusern nicht gelärmt, gedrängelt und gerannt werden. Auf den Treppengeländern ist das Herunterrutschen nicht erlaubt. Während des Unterrichts ist jede Störung zu vermeiden. Kinder suchen während der Unterrichtszeit die Kindertoilettenaußerhalb der Schulgebäude auf, dabei gehen sie immer zu zweit. Um fremde Personen auf dem Schulhof schneller zu erkennen, verabschieden wir alle Eltern an den Schultoren und holen diese dort auch wieder ab. Besucher vereinbaren telefonisch einen Termin im Sekretariat, wenn sie ein Anliegen haben. Die Schulhoftüren zur Schulstraße hin sind aus Gründen der Sicherheit zwischen 8 und 12 Uhr verschlossen. 3. Pausen Nach Unterrichtsende räumt jedes Kind seinen Platz auf. Ein Pausenaufsichtsplan regelt die Aufsicht im Hof. Kinder, die ein wichtiges Anliegen haben, wenden sich an die aufsichtsführenden Lehrkräfte. In den Regenpausen darf der Klassensaal nur zum Aufsuchen der Toiletten verlassen werden. Während der Regenpausen ist das Spielen, Rennen und Schreien auf den Fluren aus Gründen der Sicherheit nicht erlaubt. Toiletten sind keine Spielplätze! Niemand hält sich länger darin auf als unbedingt nötig ist. Die Toiletten sind sauber zu verlassen. Auf dem Schulhof sind nur solche Spiele erlaubt, durch die niemand verletzt werden kann. Deshalb sind Reiterspiele, Wurfspiele, Schneeballwerfen, Kampfspiele u.ä. zu unterlassen. In den Klassen können Pausenspielzeuge ausgegeben werden. Mit Softbällen darf nur bei trockenem Boden gespielt werden. Das Erklettern der Schulhofumzäunung ist aus Sicherheitsgründen generell untersagt. Ebenfalls verboten ist es, an den Hauswänden hochzuklettern und die Tischtennisplatten zu besteigen. Wenn in den Pausen bzw. vor Unterrichtsbeginn jemand verletzt wurde oder wenn Sachen beschädigt worden sind, wenden sich Beteiligte und Zeugen unverzüglich an die aufsichtführenden Lehrkräfte. Diese veranlassen dann alle weiteren Schritte. Wer Eigentum der Schule oder von Mitschülern mutwillig beschädigt, muss in jedem Fall für den Schaden aufkommen. Dies gilt auch für Fensterscheiben der Schulgebäude und insbesondere für Schulmöbel. Alle Personen sorgen für Sauberkeit auf dem Schulgelände. Abfälle sind getrennt in die dafür vorgesehenen Behälter zu werfen. 4. Besondere Hinweise Die Lehrkräfte geben zu Beginn eines Schuljahres ihre Sprechstunden bekannt. Um unnötige Wartezeiten und um vergebliche Wege zu vermeiden, ist es unumgänglich, sich zu einem Gespräch anzumelden. Alle Fundsachen sind direkt beim Hausmeister abzugeben. Gehen Gegenstände verloren, kann beim Hausmeister nachgefragt werden. Die Turnhalle wird nur in Begleitung einer Lehrerin oder einer Aufsichtsperson betreten. Sie ist während der Pausen abzuschließen. Die besonderen Regelungen für Brandalarm, Unfälle usw. sind zu beachten. Eine Belehrung über das Verhalten bei Brandalarm und eine Brandalarmübung werden zu Beginn eines jeden Schuljahres durchgeführt. Gefahrenstellen in der Schule oder auf dem Schulhof werden dem Sicherheitsbeauftragten, der Schulleitung, dem Hausmeister oder einer Lehrkraft gemeldet. Auf Beschluss der Gesamtkonferenz am 11.10.2004 und im Einvernehmen mit dem Schulelternbeirat wird dringend empfohlen, dass Kinder nicht mit dem Fahrrad zur Schule kommen. Auf dem Schulhof muss das Fahrrad geschoben werden. Diese Hausordnung tritt mit Beginn des Schuljahres 2006/2007 in Kraft. gez. S. Schneider, Rektorin
Folgende Informationsabende für Eltern finden in jedem Schuljahr statt:
- Informationsabend zum Thema Weiterführende Schulen für die Eltern der dritten Klassen
- Informationsabend für die Eltern der kommenden ersten Klassen
Seit dem Schuljahr 2001/02 ist die Maler-Becker-Schule eine Schwerpunktschule. Dadurch hat sich das Bildungsangebot unserer Schule erweitert. Nun leben und lernen Kinder mit und ohne Beeinträchtigungen gemeinsam in einer Klasse.
Schon im ersten Schuljahr beginnt für die Kinder der Integrierte Fremdsprachenunterricht in Englisch an der MBS.
Sprachenlernen in integrierter Form heißt, dass der Englischunterricht täglich in fremdsprachlichen Situationen stattfindet, die mit den Themen nahezu aller Lernbereiche fächerverbindend und -übergreifend verknüpft werden können.
Die Leistungen werden in Form eines Portfolios dokumentiert.
Weitere Informationen finden Sie hier:
Frühes Fremdsprachenlernen in der rheinland-pfälzischen Grundschule
Für die Schülerinnen und Schüler der Klassenstufen 3 und 4 besteht seit einigen Jahren die Möglichkeit, am Känguru-Wettbewerb der Mathematik teilzunehmen.
Weitere Informationen zu diesem Mathematikwettbewerb erfährt man auf der folgenden Internetseite:
http://www.mathe-kaenguru.de/
Jede Klasse wählt zu Beginn des Schuljahres eine Klassensprecherin oder einen Klassensprecher sowie eine Vertreterin oder einen Vertreter. Diese übernehmen innerhalb und außerhalb der Klasse verschiedene Aufgaben: Sie setzten sich beispielsweise besonders für Mitschülerinnen und Mitschüler ein und vermitteln. Weiterhin repräsentieren sie die eigenen Klassen bei Ehrungen. Zudem nehmen sie an den Sitzungen des Schülerparlaments teil.
Wenn Ihr Kind einmal krank sein sollte, informieren Sie bitte die Schule über die Abmeldefunktion der Sdui-App.
Eine schriftliche Entschuldigung eines Erziehungsberechtigten ist spätestens am dritten Krankheitstag der Klassenleitung vorzulegen. Wird diese nicht abgegeben, wird auf dem Zeugnis dieser Tag als „unentschuldigt“ vermerkt.
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass unser Sekretariat bei der Vielzahl der Kinder keine Krankmeldungen annehmen kann.
Jeder weiß, dass Läuse kein Reinlichkeitsproblem sind. Daher bitten wir Sie, offen und ehrlich die Schule zu informieren, wenn Sie bei Ihrem Kind Läuse gefunden haben. Nur so können wir andere Eltern warnen bzw. vorbeugen!
Dass alle erforderlichen Maßnahmen von Ihnen getroffen werden, setzen wir voraus. Sobald “Läusefreiheit” vorliegt, dürfen die Kinder wieder die Schule besuchen. Tritt in einer Klasse Läusebefall auf, so bekommen alle Schüler der Klasse ein Informationsblatt mit den Maßnahmen zur Vorbeugung und Behandlung.
Die Maler-Becker-Schule wird seit einigen Jahren von ehrenamtlichen Helfern unterstützt, die während der Unterrichtszeit mit einzelnen Kindern lesen üben und das Leseverständnis fördern.
Wir suchen Freiwillige, die sich als Lotsen zur Verfügung stellen. Diese sollen morgens zwischen 7.30 – 8.00 Uhr, als auch zwischen 12.00 – 12.30 Uhr – entsprechend gekennzeichnet – Ihren und unseren Kindern den Schulweg sicherer machen. Bitte setzen Sie sich mit uns in Verbindung.
Das Sekretariat ist montags, dienstags, donnerstags und freitags von 9.00 – 11.00 Uhr geöffnet.
Wenn unser Sekretariat nicht besetzt ist, können Sie immer eine Nachricht auf dem Anrufbeantworter unter der Telefonnummer 06131-41720 hinterlassen. Gerne können Sie uns auch eine E-Mail unter schule.maler-becker@stadt.mainz.de schreiben und eine Telefonnummer für einen Rückruf hinterlassen.
Sollten sich Ihre persönlichen Daten wie z.B. Adresse oder Telefonnummer ändern, so teilen Sie dies bitte unverzüglich der Klassenleitung und dem Sekretariat mit.
Jede Klasse wird im ersten Schuljahr einer 3. Klasse als Patenklasse zugewiesen. Die Patinnen und Paten sind in den ersten Wochen Ansprechpartner für die Erstklässler.
Alle zwei Jahre finden an der Maler-Becker-Schule Projekttage statt.
Die Kinder und Lehrkräfte der gesamten Schule wählen sich ein Thema, an dem sie mehrere Tage intensiv arbeiten. Der Klassenverband wird in dieser Zeit aufgelöst, und oft arbeiten Kinder aus allen vier Klassenstufen gemeinsam an einem Projekt.
Zum Beginn des 4. Schuljahres werden die Schülerinnen und Schüler im Rahmen des Sachunterrichts auf die Radfahrprüfung vorbereitet.
In der theoretischen Prüfung werden die Kinder über Vorfahrtsregeln und verkehrssicheres Verhalten abgefragt. Die praktische Radfahrprüfung wird von der Schule organisiert und von der Polizei unterstützt.
Die Verkehrspolizisten raten, bereits frühzeitig das Fahrradfahren zu üben. Nur wer sicher Fahrrad fahren kann, ist in der Lage wichtige Schritte z.B. beim Linksabbiegen auszuführen.
Zum Abschluss erhalten die Schüler einen entsprechenden Ausweis.
Bei Regenwetter bleiben die Kinder in den Klassenräumen. Hier dürfen sie gemeinsam Spiele spielen, basteln oder lesen.
Einmal pro Woche werden die Kinder mit frischem Obst und Gemüse versorgt. Ziel Schulobstprogramms ist es, Kinder im Grundschulalter durch ein regelmäßiges und vielseitiges Angebot nachhaltig zu einem vermehrten Verzehr von Obst und Gemüse zu motivieren.
Bitte informieren Sie die Klassenleitung über bekannte Allergien oder Unverträglichkeiten.
Informationen zur Schulbuchausleihe sowie zur Lernmittelfreiheit finden Sie unter
http://lmf-online.rlp.de
Bei Fragen kann Ihnen unsere Sekretärin oder das Schulamt behilflich sein.
Die Belange der Grundschule sind in der Schulordnung für die öffentlichen Grundschulen in Rheinland-Pfalz (GSchO) geregelt.
Sie finden Sie unter folgendem Link: http://grundschule.bildung-rp.de/fileadmin/user_upload/grundschule.bildung-rp.de/GSchoText.pdf
Im 3. Schuljahr nehmen alle Kinder am Schwimmunterricht teil.
In der ersten Stunde werden die Kinder in zwei Gruppen aufgeteilt, da das kleine Lehrschwimmbecken der Grundschule Am Gleisberg nicht für eine ganze Klasse ausgelegt ist.
Während die eine Hälfte der Klasse beim Schwimmen ist, lernt die andere Hälfte im Computerraum oder an Laptops den Umgang mit dem Computer und ausgewählten Programmen.
Alle zwei Jahre findet an der MBS ein Sommerfest statt. Dieses Sommerfest steht immer unter einem wechselnden Motto. Bei leckerem Essen und Getränken kommen für einen Nachmittag Kinder, Eltern, Lehrer und Lehrerinnen zusammen.
Wir lassen an der Maler-Becker-Schule keine gewerbliche Betätigungen sowie den Vertrieb von Gegenständen zu. (Lediglich, wenn besondere schulische Gründe dies erfordern, können nach § 62 der Grundschulordnung Ausnahmen zugelassen werden. Diese werden jedoch im Vorfeld im Kollegium und mit dem Schulelternbeirat besprochen.)
Was den Umgang mit kostenlosen Produkten für die Kinder angeht, so unterscheiden wir zwischen Werbung und Sponsoring. Reines Werbematerial oder auch Werbeflyer werden wir keinesfalls über die Schülerinnen und Schüler austeilen. Jedoch gibt es auch Angebote, die den Kindern (unter Angabe von Daten der Erziehungsberechtigten) kostenlose Produkte ermöglichen. Derartige Unterlagen werden nicht über die Kinder weitergegeben, können aber gegebenenfalls von den Klassenlehrerinnen auf Elternversammlungen ausgelegt werden. Sie als Eltern entscheiden dann selbst, ob es ein für Sie sinnvolles Angebot ist.
Lange wurde über Geschenke diverser Firmen an die Kinder diskutiert, die meistens zu Beginn des Schuljahres an die Schulen verteilt werden und über deren pädagogischen Nutzen man unterschiedlicher Ansicht sein kann. So erfüllen beispielsweise reflektierende Warnwesten des ADAC einen Sicherheitsanspruch, die Brotdosen der Firma Brezel Ditsch helfen dabei, Müll zu vermeiden oder die Zahnpflegeprodukte, die beim Besuch des Schulzahnarztes verteilt werden, dienen der Gesundheitserziehung. Als gemeinsames Ergebnis hielten wir fest, dass Geschenke, die die Kinder nichts kosten, bei denen keine Daten erhoben werden und bei denen ein pädagogischer Nutzen erkennbar ist, an die Kinder ausgeteilt werden können. Sollten Sie nicht wünschen, dass Ihr Kind diese Dinge erhält, können Sie dies gerne der Klassenleitung mitteilen.
Wird die Schule durch das sogenannte Sponsoring bei der Erfüllung des Bildungs- und Erziehungsauftrags durch Zuwendungen Dritter unterstützt, wie beispielsweise die Spenden, durch die unsere Orff-Instrumente oder das Trampolin auf dem Schulhof finanziert wurden, so ist dies grundsätzlich möglich (§ 60 GSO).
Darüber hinaus ist das Thema Werbung auch im Teilrahmenplan Sachunterricht verankert und wird mit den Kindern im Unterricht behandelt. Dennoch sollten Sie als Eltern ebenfalls zu Hause mit den Kindern über das Thema Werbung sprechen und können selbstverständlich dann auch entscheiden, wie Sie mit diesen Geschenken zu Hause umgehen.
Grundsätzlich können Sie auch gerne auf Elternabenden diese Thematik in Ihrer Klasse noch einmal aufgreifen und mit der Klassenlehrerin besprechen.
Es wäre schön, wenn wir an der Schule gemeinsam versuchen, die Kinder alters- und entwicklungsgemäß für einen sinnvollen Umgang mit Werbegeschenken zu sensibilisieren.
Dafür wünschen wir uns einen offenen Umgang sowohl mit Anregungen als auch mit Problemen an der Maler-Becker-Schule. Als Ansprechpartner stehen Ihnen die Elternvertreter, die Kolleginnen sowie die Schulleitung jederzeit gerne zur Verfügung.
Jedes Jahr ziehen die Schülerinnen und Schüler der MBS auf den Waldsportplatz, um dort ihr sportliches Können unter Beweis zu stellen, was vorab im Sportunterricht trainiert wurde.
Um einen reibungslosen Ablauf des Sportfestes mit allen Klassen der Schule gewährleisten zu können, sind immer zahlreiche Eltern bereit, tatkräftig beim Messen und Zeitstoppen – und vor allem bei Motivieren der Kinder – zu helfen.
Das sogenannte Sport-Spiele-Fest ist ein Vielseitigkeitswettbewerb mit den Disziplinen Sprintstaffel, Zonenweitsprung, Flatterballweitwurf und Basketballdribbeln. Hierbei wird das Gemeinschaftsgefühl der einzelnen Klassen gestärkt.
Der Sportunterricht umfasst in den ersten und zweiten Klassen wöchentlich jeweils 2 Unterrichtsstunden, in den vierten Klassen jeweils 3 Unterrichtsstunden.
Im dritten Schuljahr findet an der MBS der Schwimmunterricht im Lehrschwimmbecken an der Grundschule Am Gleisberg statt. Zusätzlich wird eine Stunde Sport pro Woche angeboten.
Schülerinnen und Schüler, die am Sportunterricht nicht teilnehmen können oder ihre Sportkleidung vergessen haben, gehen in dieser Stunde in ihre Aufteilklasse.
Bitte beachten Sie folgende Hinweise zum Sportunterricht:
- Zur Sportbekleidung gehören ein T-Shirt, eine Sporthose und Sportschuhe mit abriebfester, heller Sohle (Schuhe mit dunkler Sohle müssen als Hallenschuhe ausgewiesen sein).
- Aus hygienischen Gründen und um Hautverletzungen am Fuß zu vermeiden, sollte Ihr Kind im Sportschuh Socken tragen.
- Ohrringe müssen an Tagen, an denen Sportunterricht stattfindet, herausgenommen werden. Ketten, Ringe und Armbänder (jeglicher Art) müssen abgenommen werden.
- Lange Haare (mindestens kinnlange Haare) müssen zusammengebunden werden. Bitte immer einen Haargummi dabei haben.
- Falls Ihr Kind einmal krankheitsbedingt nicht am Sportunterricht teilnehmen kann, geben Sie ihm bitte eine kurze schriftliche Entschuldigung an die Sportlehrkraft mit!
- Bei vergessenem Sportmaterial muss das jeweilige Kind in die Aufteilklasse (auch in den Randstunden!) gehen.
- Die Größe der Sportschuhe sollte regelmäßig überprüft werden. Zu kleine Schuhe beeinträchtigen die gesunde Entwicklung Ihrer Kinder. Zu große Schuhe geben dem Fuß keinen Halt und sind dadurch verletzungsträchtig.
- Die Sportbekleidung sollte aus hygienischen Gründen regelmäßig gewaschen werden.
Wir empfehlen, dass alle Schulkinder zu Fuß zur Schule kommen.
Jedoch möchten immer mehr Kinder mit dem Roller in die Schule fahren. Daher weisen wir an dieser Stelle darauf hin, dass Sie als Erziehungsberechtigte darüber entscheiden, wie ihr Kind in die Schule kommt. Sollten Sie sich für den Roller entscheiden, besprechen Sie mit Ihrem Kind ausführlich die Gefahren und besonders gefährliche Stellen auf dem Schulweg und halten es zu einem rücksichtsvollen Fahrverhalten an. Auch empfehlen wir dringend das Tragen eines Helmes.
Fahrradständer befinden sich am Eingang zur Betreuenden Grundschule, Rollerständer an den Tischtennisplatten.
Bitte achten Sie darauf, dass die Roller ordnungsgemäß abgeschlossen sind. Die Schule übernimmt keine Haftung bei Diebstahl oder Beschädigung.
Das Gleiche gilt für Fahrräder.
(s. auch Fahrrad)
Die Toiletten auf dem Schulhof sind für die Schülerinnen und Schüler der MBS bis 13 Uhr geöffnet.
Die Kinder nutzen die Toiletten in den Hofpausen. Während der Unterrichtszeit sollten die Kinder nach Möglichkeit nicht auf die Toilette gehen. Sollte dies doch einmal dringend erforderlich sein, gehen die Kinder immer zu zweit.
7.50 Uhr – 8.00 Uhr | Eingleiten |
8.00 Uhr – 8.50 Uhr | 1. Stunde |
8.50 Uhr – 9.05 Uhr | Frühstückspause |
9.05 Uhr – 9.50 Uhr | 2. Stunde |
9.50 Uhr – 10.15 Uhr | Hofpause |
10.15 Uhr – 11.05 Uhr | 3. Stunde |
11.05 Uhr – 11.15 Uhr | Bewegungspause |
11.15 Uhr – 12.00 Uhr | 4. Stunde |
12.00 Uhr – 12.10 Uhr | Hofpause |
12.10 Uhr – 13.00 Uhr | 5. Stunde |
Wenn Ihr Kind auf dem Schulweg oder in der Schule einen Unfall erleidet, muss dies sofort der Klassenleitung und im Sekretariat gemeldet werden. Ihr Kind ist über die Unfallkasse RLP versichert (in der Schule, auf dem direkten Schulweg – ohne Unterbrechung – auch bei Fahrradbenutzung), und somit muss ein Unfallmeldebogen ausgefüllt werden.
Die Vergleichsarbeiten werden in jedem Jahr in den dritten Klassen im Frühjahr in allen Grundschulen in Deutschland geschrieben.
Die Vergleichsarbeiten orientieren sich an den Anforderungen der länderübergreifend verbindlichen Bildungsstandards für den Primarbereich und sollen den Schulen fachliche, fachdidaktische und pädagogisch-psychologische Impulse für Schul- und Unterrichtsentwicklung bieten. Neben diesen Zielen wird mit den Vergleichsarbeiten angestrebt, ergänzende Informationen zur Beratung der Eltern zu bieten. Die Eltern erhalten nach Auswertung der Vergleichsarbeiten eine individuelle Rückmeldung (mündlich oder schriftlich) der Klassenlehrerin bezüglich der Kompetenzen des Kindes.
Sollten Sie darüber hinaus noch Fragen haben, können Sie sich gerne direkt an die Klassenleitungen wenden.
Da die Auswertungsarbeiten für alle Kolleginnen und Kollegen sehr umfangreich und zeitintensiv sind, dürfen die Schulen mit Genehmigung des Ministeriums einen Schultag dafür nutzen. Dieser Tag wir Ihnen rechtzeitig mitgeteilt.
Im dritten Schuljahr findet für alle Eltern ein Informationsabend zum Thema „Weiterführende Schulen“ statt, auf denen Sie über den Ablauf des Schulwechsels informiert werden. An diesem Abend stellen Vertreterinnen und Vertreter der Gymnasien, der Integrierten Gesamtschulen sowie der Realschulen Plus ihre Konzepte vor.
Zu Beginn des Schuljahres erhalten die vierten Klassen eine Liste mit allen weiterführenden Schulen in Mainz. Auf dieser sind die Tage der Offenen Tür der einzelnen Schulen sowie die Termine zur Anmeldung aufgelistet.